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CBAM · VERORDNUNG (EU) 2023/956, GEÄNDERT DURCH (EU) 2025/2083

Ohne Lieferantendaten zahlen Sie Standardwerte.

Seit 1. Januar 2026 kostet CBAM Geld. Für die grauen Emissionen in Ihren Importen von Stahl, Aluminium, Zement oder Dünger brauchen Sie Zertifikate. Wie viele, hängt davon ab, ob Ihr Lieferant tatsächliche Werte liefert oder ob Sie mit den Standardwerten der Kommission rechnen müssen.

Schwelle
50 t Eigenmasseje Importeur und Jahr, ohne Wasserstoff und Strom
Zertifikate
ab 1. Februar 2027Verkauf für Einfuhren aus 2026
Erste Erklärung
30. September 2027Erklärung und Abgabe für das Jahr 2026
Preis Q3 2026
82,32 € je Zertifikatveröffentlicht von der Kommission am 5. Oktober 2026

Ihre Pflichten in der definitiven Phase.

Wer betroffen ist

Mit der Vereinfachungsverordnung (EU) 2025/2083 gilt eine Mengenschwelle: Wer im Kalenderjahr insgesamt nicht mehr als 50 Tonnen CBAM-Waren einführt, ist von den Hauptpflichten befreit. Wasserstoff und Strom zählen dabei nicht mit.1 Wird die Schwelle überschritten, fällt die gesamte Einfuhrmenge des Jahres unter CBAM, nicht nur der Teil über 50 Tonnen.

Was Sie tun müssen

  • Zugelassener CBAM-Anmelder werden. Seit 1. Januar 2026 dürfen CBAM-Waren oberhalb der Schwelle nur von zugelassenen Anmeldern eingeführt werden. Wer den Antrag bis 31. März 2026 gestellt hatte, durfte bis zur Entscheidung weiter einführen.4 In Deutschland ist die DEHSt zuständig.
  • Graue Emissionen ermitteln. Für jede Ware: direkte Emissionen aus der Herstellung, bei Zement und Dünger auch indirekte aus dem Strom, plus die Emissionen relevanter Vorprodukte.
  • Zertifikate kaufen und abgeben. Verkauf ab 1. Februar 2027, Abgabe mit der Jahreserklärung bis 30. September 2027 für Einfuhren aus 2026.1
  • Bereinigung um die kostenlose Zuteilung. Die Zahl der abzugebenden Zertifikate wird um die kostenlose Zuteilung bereinigt, die EU-Hersteller im Emissionshandel noch erhalten und die bis 2034 schrittweise ausläuft (Art. 31 VO (EU) 2023/956). Die Bereinigung ist für tatsächliche und Standardwerte gleich: Jede Tonne, um die Ihr Wert höher liegt, kostet voll.
  • Prüfen lassen. Tatsächliche Emissionen müssen von einem akkreditierten Prüfer verifiziert werden.2

Warum Standardwerte teuer werden

Fehlen tatsächliche Werte, gelten die Standardwerte der Kommission. Sie sind bewusst vorsichtig angesetzt und enthalten ab 2026 einen Aufschlag, der jedes Jahr steigt; die luxemburgische CBAM-Behörde nennt für Stahl, Aluminium und Zement 10 % im Jahr 2026, 20 % 2027 und 30 % ab 2028.3 Jede Zehntelstelle im Emissionswert schlägt bei rund 80 € je Zertifikat direkt auf Ihre Einkaufskosten durch.

Der Preis wird quartalsweise festgelegt. 2026 berechnet die Kommission den Zertifikatspreis je Quartal aus den EU-ETS-Auktionen: 75,36 € (Q1), 75,28 € (Q2), 82,32 € (Q3). Ab 2027 wird wöchentlich veröffentlicht.2

So kommen die Daten zu Ihnen.

Statt Excel-Ketten per E-Mail: ein Ablauf, den Ihr Lieferant in seiner Sprache versteht.

CBAM-Erfassung in Compass mit Anlage, KN-Code, Vorprodukten, Energie und berechneten grauen Emissionen
  • 1
    Einladen

    Sie wählen Lieferant, Ware und KN-Code. Compass schickt eine Anfrage auf Deutsch, Englisch oder Türkisch.

  • 2
    Erfassen

    Der Lieferant gibt Anlage, Produktionsroute, Brennstoffe, Strom und Vorprodukte ein und hängt Belege an.

  • 3
    Rechnen

    Compass ermittelt die spezifischen grauen Emissionen je Tonne und markiert fehlende oder auffällige Werte.

  • 4
    Übergeben

    Sie erhalten die Kommunikationsvorlage und ein Paket für den Prüfer. Die Erklärung reichen Sie im CBAM-Register ein.

Häufige Fragen zu CBAM.

Wir importieren 40 Tonnen Schrauben im Jahr. Sind wir betroffen?

Liegt Ihre gesamte Einfuhr von CBAM-Waren (ohne Wasserstoff und Strom) im Kalenderjahr bei höchstens 50 Tonnen, gilt die Befreiung. Sie wird in der Zollanmeldung angegeben. Prüfen Sie die Menge jedes Jahr neu, denn bei Überschreitung zählt die ganze Jahresmenge.

Müssen wir für jede Sendung eine Meldung abgeben?

Nein. Die CBAM-Erklärung ist jährlich. Die Emissionsdaten müssen aber den tatsächlich eingeführten Waren zugeordnet werden können, deshalb lohnt es sich, sie laufend zu sammeln.

Darf der Lieferant die Emissionen selbst prüfen?

Nein. Werden tatsächliche Emissionen verwendet, muss ein akkreditierter Prüfer sie verifizieren. Compass bereitet Daten und Belege dafür vor, prüft aber nicht selbst.

Wer haftet für falsche Angaben?

Gegenüber den Behörden der zugelassene Anmelder, also in der Regel der Importeur. Deshalb sind nachvollziehbare Belege je Wert wichtig.

Unser Lieferant sagt, er habe keine Daten. Was dann?

Oft hat er sie doch: Strom- und Gasrechnungen, Produktionsmengen, Lieferscheine der Vorprodukte. Compass führt ihn Schritt für Schritt durch. Auf Wunsch übernehmen wir die Erfassung für ihn als Dienstleistung, besonders für Lieferanten in der Türkei.

Quellen

  1. Verordnung (EU) 2025/2083 zur Vereinfachung des CBAM, Amtsblatt der EU. eur-lex.europa.eu
  2. Europäische Kommission, GD TAXUD: Carbon Border Adjustment Mechanism und Price of CBAM certificates. taxation-customs.ec.europa.eu, Preise
  3. Luxemburgisches Umweltministerium (CBAM-Behörde): Webinar zur definitiven Phase, Dezember 2025. environnement.public.lu
  4. Bird & Bird: CBAM, start of the definitive period and the requirement to become an authorised declarant, 2026. twobirds.com
  5. Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt): CBAM. dehst.de

Keine Rechtsberatung. Stand: 31. Oktober 2026.