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LKSG · LIEFERKETTENSORGFALTSPFLICHTENGESETZ

Die Berichtspflicht ruht. Die Sorgfaltspflichten nicht.

Seit Oktober 2025 prüft das BAFA keine LkSG-Berichte mehr. Viele lesen das als Entwarnung. Risikoanalyse, Präventions- und Abhilfemaßnahmen, Beschwerdeverfahren und Dokumentation bleiben aber Pflicht, und Ihre Kunden fragen weiter danach.

Anwendungsbereich
≥ 1.000 Beschäftigteim Inland, seit 1. Januar 2024 (vorher 3.000)
Berichte an das BAFA
werden nicht geprüftBAFA-Mitteilung vom 1. Oktober 2025
Gesetzesänderung
im BundestagEntwurf Drs. 21/2474, erste Lesung 16. Januar 2026
Dokumentation
7 JahreAufbewahrung nach § 10 Abs. 1 LkSG

Was sich 2025 und 2026 geändert hat.

Die Bundesregierung hat im September 2025 einen Entwurf beschlossen, mit dem die Berichtspflicht nach §§ 10 bis 12 LkSG rückwirkend entfallen und die Bußgeldtatbestände auf schwere Verstöße beschränkt werden sollen.1 Das BAFA hat daraufhin zum 1. Oktober 2025 die Prüfung eingereichter Berichte eingestellt.2 Der Bundestag hat den Entwurf am 16. Januar 2026 in erster Lesung beraten und an die Ausschüsse überwiesen.3

Was das nicht bedeutet: Die Sorgfaltspflichten selbst bleiben. Wer unter das LkSG fällt, braucht weiterhin ein Risikomanagement, eine jährliche und anlassbezogene Risikoanalyse, eine Grundsatzerklärung, Präventions- und Abhilfemaßnahmen und ein Beschwerdeverfahren. Und er muss die Erfüllung dokumentieren.

Mittelfristig soll das LkSG in der Umsetzung der europäischen CSDDD aufgehen. Bis dahin gilt deutsches Recht, und wer heute sauber dokumentiert, hat für 2029 die Grundlage schon gelegt.

Für Lieferanten: Das LkSG verpflichtet nur die großen Unternehmen. Diese geben ihre Anforderungen aber per Vertrag, Verhaltenskodex und Fragebogen an ihre unmittelbaren Zulieferer weiter. Deshalb landet die Frage auch bei Ihnen.

Pflicht für Pflicht, und was Compass dafür tut.

Die Sorgfaltspflichten nach § 3 LkSG und die Stelle in Compass, an der Sie sie abbilden.

  • § 4
    Risikomanagement

    Angemessen und wirksam, mit festgelegter Zuständigkeit, etwa einer menschenrechtsbeauftragten Person.

    Rollen und Verantwortliche je Lieferant, Prüfpfad für jede Änderung.

  • § 5
    Risikoanalyse

    Jährlich und anlassbezogen, für den eigenen Geschäftsbereich und die unmittelbaren Zulieferer.

    Länder- und Branchenrisiko plus Fragebogen ergeben eine Priorität je Lieferant.

  • § 6 Abs. 2
    Grundsatzerklärung

    Erklärung der Menschenrechtsstrategie durch die Leitung.

    Vorlage und Ablage mit Versionsstand.

  • § 6
    Präventionsmaßnahmen

    Im eigenen Bereich und gegenüber unmittelbaren Zulieferern, etwa vertragliche Zusicherungen und Schulungen.

    Verhaltenskodex zur Bestätigung, Maßnahmen mit Frist und Status.

  • § 7
    Abhilfemaßnahmen

    Bei festgestellten Verletzungen: beenden, minimieren, Konzept mit Zeitplan.

    Korrekturmaßnahmenpläne mit Verantwortlichem und Nachweis der Erledigung.

  • § 8
    Beschwerdeverfahren

    Zugänglich für interne und externe Hinweisgeber, mit Verfahrensordnung.

    Öffentliches Meldeformular, auch anonym, mit Fallbearbeitung.

  • § 9
    Mittelbare Zulieferer

    Anlassbezogen, wenn substantiierte Kenntnis über mögliche Verletzungen vorliegt.

    Vorlieferanten in der Lieferantendatei, Anlass und Maßnahme dokumentiert.

  • § 10 Abs. 1
    Dokumentation

    Fortlaufend, Aufbewahrung sieben Jahre.

    Belege an Frage und Maßnahme, Export als Prüfakte.

Häufige Fragen zum LkSG.

Müssen wir 2026 noch einen LkSG-Bericht erstellen?

Das BAFA prüft seit 1. Oktober 2025 keine Berichte mehr, und der Gesetzentwurf sieht den rückwirkenden Wegfall der Berichtspflicht vor. Solange das Änderungsgesetz nicht verkündet ist, empfiehlt sich, die Dokumentation intern vollständig weiterzuführen.

Wir haben weniger als 1.000 Beschäftigte. Was geht uns das an?

Direkt nichts. Indirekt viel, wenn Ihre Kunden unter das LkSG fallen: Sie werden Ihnen Fragebogen schicken und vertragliche Zusicherungen verlangen.

Reicht ein Zertifikat wie SA8000 oder ein Audit-Bericht?

Zertifikate und Audits sind gute Belege, ersetzen aber nicht die eigene Risikoanalyse. In Compass hängen sie als Nachweis an der jeweiligen Frage.

Wie hängt das LkSG mit der CSDDD zusammen?

Die CSDDD wird bis 26. Juli 2028 in deutsches Recht umgesetzt und gilt ab 26. Juli 2029. Der Entwurf zur LkSG-Änderung versteht sich als Übergang dorthin. Mehr dazu auf der CSDDD-Seite.

Quellen

  1. Bundesregierung: Berichtspflichten im Lieferkettengesetz entfallen, 3. September 2025. bundesregierung.de
  2. BAFA: Vereinfachungen beim LkSG, 1. Oktober 2025. bafa.de
  3. Deutscher Bundestag: Vorlagen zum Lieferkettengesetz, 16. Januar 2026 (Drs. 21/2474). bundestag.de
  4. Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (LkSG). gesetze-im-internet.de

Keine Rechtsberatung. Stand: 31. Oktober 2026.