EUDR: 30. Dezember 2026 und 30. Juni 2027. Was nach der Überprüfung vom Mai 2026 feststeht
Zwei Verschiebungen, eine Überprüfung, keine weitere Änderung des Textes: der Stand der EU-Entwaldungsverordnung und welche Daten Einkäufer jetzt von Lieferanten brauchen.
Die EU-Entwaldungsverordnung hat eine bewegte Geschichte hinter sich. Ursprünglich sollte sie Ende 2024 gelten, dann Ende 2025. Inzwischen stehen die Daten fest, und die Kommission hat im Mai 2026 signalisiert, dass sie den Text nicht noch einmal öffnet.
Die geltenden Termine
Mit der Verordnung (EU) 2025/2650 gelten die Pflichten:1
- ab 30. Dezember 2026 für große und mittlere Marktteilnehmer und Händler,
- ab 30. Juni 2027 für die meisten Kleinst- und Kleinunternehmen.
Erfasst sind Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja und Holz sowie die daraus hergestellten Erzeugnisse, die im Anhang der Verordnung gelistet sind.3 Die Erzeugnisliste wurde mit der Delegierten Verordnung (EU) 2026/2102 angepasst.3
Was die Überprüfung im Mai 2026 ergeben hat
Die Verordnung verpflichtete die Kommission zu einer Vereinfachungsüberprüfung. Vorgelegt im Mai 2026, kommt sie zu dem Schluss, dass der Grundtext nicht weiter geändert werden muss.2 Stattdessen gibt es aktualisierte Leitlinien und FAQ, den Entwurf eines delegierten Rechtsakts zur Produktliste und Verbesserungen am Informationssystem, über das die Sorgfaltserklärungen abgegeben werden.
Für die Praxis heißt das: Es gibt keinen Anlass, auf eine dritte Verschiebung zu setzen. Wer im Dezember 2026 liefern will, braucht die Daten vorher.
Die Pflicht in einem Satz
Relevante Erzeugnisse dürfen nur in Verkehr gebracht oder ausgeführt werden, wenn sie entwaldungsfrei sind (keine Entwaldung nach dem 31. Dezember 2020), nach dem Recht des Erzeugungslandes legal erzeugt wurden und eine Sorgfaltserklärung vorliegt.
Welche Daten Sie von Lieferanten brauchen
| Angabe | Warum |
|---|---|
| Geolokalisierung der Erzeugungsflächen | Kern der Sorgfaltserklärung; bei größeren Flächen als Polygon |
| Erzeugungsland und Zeitraum | Zuordnung zur Länderbewertung und zum Stichtag |
| Menge und Beschreibung | Zuordnung der Lieferung zu Flächen |
| Nachweise zur Legalität | Landnutzung, Umwelt, Arbeitsrecht, Steuern im Erzeugungsland |
| Vorlieferanten | Nachvollziehbarkeit bis zur Fläche |
Wo es in der Praxis hakt
- Verarbeitete Erzeugnisse: Bei Gummiteilen, Möbeln oder Lederwaren liegt die Fläche mehrere Stufen zurück. Ohne Vorlieferanten-Daten gibt es keine Geolokalisierung.
- Mischware: Werden Partien aus vielen Flächen gemischt, müssen alle Flächen angegeben werden.
- Formate: Koordinaten kommen als Excel, PDF oder Foto. Das Informationssystem erwartet strukturierte Geodaten.
Compass sammelt Geodaten einmal in der Lieferantendatei, als Punkt, Polygon oder GeoJSON, und ordnet sie Produkten und Lieferungen zu.
Quellen
- Verordnung (EU) 2025/2650. eur-lex.europa.eu
- Arendt & Medernach: EUDR simplification review published, Mai 2026. arendt.com
- Europäische Kommission, Green Forum: Deforestation Regulation implementation. green-forum.ec.europa.eu
- Verordnung (EU) 2023/1115. eur-lex.europa.eu
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